ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bahram Einy Teppichwerkstatt, Bio Teppichwäsche, im folgenden Einy genannt, ist nur bereit mit seinen Kunden zu nachstehend angeführten Vertragsbedingungen Verträge abzuschließen. Der Kunde anerkennt diese durch Unterfertigung derselben.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

DEFINITION

„Bio Rain Wash“ stellt eine Teppichreinigung, im Allgemeinen mit Regenwasser und ohne chemische Mittel, dar. Mangels Verfügbarkeit oder auf ausdrücklichem Kundenwunsch wird Regenwasser durch Leitungswasser ergänzt oder ersetzt.

  1. Allgemeine AGB
    1. Bindungsfrist Einy hat binnen 8 Tagen ab Einlangen eines Auftrages zu erklären, dass er das Anbot ablehnt, widrigenfalls der Vertrag zustande kommt.
    2. Erklärungsfiktion –
    3. Zugangsfiktion von Erklärungen des Unternehmers Der Kunde ist verpflichtet Einy von einer Adressänderungen seiner im Auftrag ausgewiesenen und bekanntgegebenen Adresse unverzüglich zu verständigen, widrigenfalls rechtlich bedeutsame Erklärungen von Einy dem Kunden als zugegangen gelten, sofern die Erklärung an die zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Kunden übermittelt wurde.
    4. Schriftform Anzeigen, Mitteilungen und Erklärungen des Kunden gegenüber Einy bedürfen der Schriftform
    5. Entgelt (Preis): Eine Änderung des vereinbarten Entgeltes, nach oben oder unten tritt nur dann ein, wenn sich der VPI 2010 zwischen Vertragsabschluss und Erfüllung des Entgeltes um mehr als 5% ändert und mehr als 3 Monate verstrichen sind.
    6. Vorausleistung des Kunden/Fälligkeit des Werklohnes Der Kunde ist nur dann zur Vorausleistung verpflichtet, wenn dies schriftlich vereinbart wird. Sonst ist der Kaufpreis, Werklohn wie im Vertrag vereinbart zur Zahlung fällig.
    7. Zurückbehaltungsrecht Das Zurückbehaltungsrecht des Kunden für seine Leistung besteht im gesetzlichen Umfang
    8. Aufrechnung Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderung ist ausgeschlossen, ausgenommen der Fall der Zahlungsunfähigkeit seines Vertragspartners oder mit Forderungen die in einem rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Kunden stehen, die gerichtlich festgestellt oder von Einy anerkannt wurden.
    9. Schadenersatz Schadenersatzansprüche des Kunden gegenüber Einy sind ausgeschlossen, sofern es sich um sonstige Ersatzansprüche (alle außer Personenschäden) handelt und Einy oder die Personen für die er einzustehen hat, nur leichte Fahrlässigkeit trifft.
    10. Vertragsmäßigkeit der Leistung von Einy Über die Vertragsmäßigkeit der Leistung von Einy entscheidet bei Meinungsunterschieden mit dem Kunden nicht Einy oder eine seinem Einflussbereich stehende Stelle, sondern ein Dritter.
    11. Beweislastregeln Es gelten die gesetzlichen Beweislastregeln.
    12. Verfall der übernommenen Ware des Kunden Wenn der Kunde trotz Bestehens eines gerichtlichen Exekutionstitels von Einy gegen diesen in einem den Wert der Ware um mindestens das 1,5 fache übersteigender Höhe die Gesamtforderung (HS/ZI/KO) ab Entstehens des Titels nicht binnen 3 Jahren erfüllt, verfällt die Ware.
  2. Fakultative AGB Nachstehende Vertragsbestimmungen sind nur dann rechtswirksam, wenn sie vor Unterfertigung zusätzlich im Einzelnen ausgehandelt wurden.
  1. Änderung der Leistung Einy kann die von ihm zu erbringende Leistung einseitig abändern oder von Ihr abweichen, wenn sie dem Kunden zumutbar ist, besonders weil sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
  2. Ausschluss/Beschränkung der Schadenersatzpflicht von Einy an zur Bearbeitung übernommen Waren zur Reparatur und Teppichwäsche
    1. Bei fehlender Pflegekennzeichnung besteht ein allgemein bekanntes erhöhtes Risiko. Dadurch kann bei der Teppichwäsche insbesondere das Ineinanderfließen von Farben (Teppichblutung) oder eine Wellenbildung auftreten
    2. Flecken: Muss wegen Flecken eine Sonderbehandlung durchgeführt werden besteht ein allgemein bekanntes erhöhtes Risiko. Dadurch kann nicht notwendig dass gewünschte Ergebnis erzielt werden, da die Flecken nach wie vor sichtbar sind oder Farbunterschiede verbleiben und dgl.
  • Sonstige AGB
    1. Abholung der Teppiche Die Abholung der Teppiche ist entgeltspflichtig, sofern nicht im Auftrag unentgeltlich vermerkt. Die Teppiche müssen leicht zugänglich gerollt oder am Boden aufgelegt und frei von Fahrnissen sein.
    2. Berechnung der Größe der Teppiche Bei Berechnung der Größe der Teppiche werden die Fransen mitgerechnet und mathematisch auf 0,1m² ab- oder aufgerundet.
    3. Rückgabe der Teppiche Werden die vereinbarten Rückgabetermine der Teppiche vom Kunden nicht eingehalten hat dieser nach einem Zeitraum von 14 Tagen ab diesem Termin Lagergeld in Höhe von € 11,00 pro m² Teppich und jedem angefangenem Monat zu entrichten.
      1. Rücktrittsrecht von Kunden Zusätzlich zu gesetzlichen Rücktrittsrechten haben Teppichverkäufer und Teppichkäufer das Recht ohne Angabe von Gründen binnen 14 Tagen ab Zustandekommen des Vertrages mit Einy von diesem ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.
      2. Nur für Unternehmerkunden

Rechtswahl / Erfüllungsort / Gerichtsstand
Rechtswahl: österreichisches Recht
Erfüllungsort: 5020 Salzburg
Gerichtsstand: 5020 Salzburg